Neue Richtlinien für die Jusos Hamburg!

Die Jusos Hamburg haben auf ihrer letzten Landesdelegiertenkonferenz am 16. Oktober 2010 die Novellierung der “Richtlinien der Jusos Hamburg” beschlossen.

Die Richtlinien können hier heruntergeladen werden:
Richtlinien der Jusos Hamburg (.pdf, 156 KB)
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Warum haben wir unsere Richtlinien geändert?

Im Laufe der Jahre gab es zahlreiche Änderungen im Organisationsstatut der SPD, aber auch ganz speziell in den Bundesrichtlinien. Unsere Richtlinien mussten stets, da sie nie im Widerspruch zu den allgemeinen Regelungen stehen dürfen, angepasst werden. Aber auch aus eigener Motivation wurden die Richtlinien geändert. Manche Bestimmungen überleben sich oder funktionieren über einen längeren Zeitraum nicht mehr. In einem solchen Fall kann unsere JusoLandesdelegiertenkonferenz die Richtlinien mit Zweidrittelmehrt ändern. Diese hohe Hürde ist wichtig, da die Richtlinien über einen langen Zeitraum die Regeln für uns Hamburger Jusos festschreiben und allgemein verbindlich sind.

Seit dem März 2010 sind nun neue Bundesrichtlinien in Kraft. Dies bedeutet, dass wir unsere Richtlinien zwingend anpassen mussten. Außerdem ist aufgefallen, dass unsere Richtlinien durch viele Veränderungen in den vergangenen drei Jahrzehnten insgesamt nicht mehr die nötige Klarheit besitzen. Einige Regeln stehen nicht am richtigen Platz, die Paragraphenstruktur ist nicht mehr zeitgemäß und viele Formulierungen passen nur noch schwer zu den Bundesrichtlinien.

Worin unterscheiden sich die neuen und alten Richtlinien wesentlich?

Zunächst fällt bei der Betrachtung auf, dass die neuen Richtlinien insgesamt kürzer sind. Zudem fehlen augenscheinlich Paragraphenzeichen und viele nummerierte Unterpunkte. So könnte man meinen, dass viele unserer Regelungen nun weggefallen sind. Dem ist nicht so – inhaltlich hat sich wenig geändert.

Ohne die Besonderheiten und Traditionen des Hamburger Verbandsaufbaus aufzugeben haben wir unsere neuen Richtlinien der Struktur der Bundesrichtlinien angepasst. Wo früher unterschiedliche Paragraphen an verschiedenster Stelle das gleiche Thema berührten und dabei ein hohes Maß an Unübersichtlichkeit entstand, haben wir nun themenbezogen neue Schwerpunkte gebildet.

Ein Beispiel: In den alten Richtlinien machte es wenig Sinn, dass unsere Regelungen zu den Jusogruppen in § 4, jene für Jusokreise aber erst in § 14 standen. Dazwischen lagen die Paragraphen für LDK, LAA und LV. Nun bilden beide Ebenen einen Themenkomplex unter IV. Gliederung und Aufbau, Nummer 2.

Wir haben sechs (römisch I bis VI) Komplexe gebildet, die in ihrer Klarheit dazu führen, dass unsere Richtlinien ein besseres Arbeitsinstrument gerade auch auf Ebene der Jusogruppen und -kreise sein wird.

Viele unserer bisherigen Formulierungen meinten in der Regel inhaltlich nichts anderes als das, was in den Bundesrichtlinien mit anderen Worten stand. Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir sprachliche Anpassungen vorgenommen. Dazu gehört auch, dass sprachliche und inhaltliche Redundanz beseitigt worden ist.

Ein Beispiel: Zur Mandatsprüfungskommission der LDK hieß es bisher, dass diese die Legitimität der Delegierten überprüfe. Was tut sie denn sonst? Hier haben wir uns für die Formulierung entscheiden, die in den Bundesrichtlinien (analog zum Bundeskongress) verwendet wird. Hier ist also sprachlich angepasst und inhaltliche Redundanz beseitigt worden.

Was hat sich inhaltlich geändert?

Wichtigster Punkt der Überarbeitung ist der Verzicht auf den sog. Landesarbeitsausschuss. Dieses auch Landesausschuss genannte Gremium ist speziell auf die Bedürfnisse von JusoLandesverbänden in Flächenländern abgestimmt. Aufgrund der räumlichen Distanz der Akteure auf Gruppen-, Unterbezirks- und Bezirksebene und dem daraus entstehenden erheblichen logistischen und finanziellen Aufwand werden in Flächenverbänden Landesdelegiertenkonferenzen maximal einmal jährlich durchgeführt. Ein formaler, also gremienbasierter Kontakt zwischen den Jusogruppen (in der Fläche AGs genannt) und Kreisen (Unterbezirke) auf der einen und dem Landesvorstand (Bezirk) auf der anderen Seite findet also höchst selten statt. Um zwischen den Landeskonferenzen vor allem zwischen der Unterbezirks- und Bezirksebene einen gremienbasierten Kontakt zu gewährleisten, gibt es das zwischengeschaltete Instrument des Landesausschusses. Wie er sich zusammensetzt, wie oft er tagt und viele weitere diesbezügliche Regelungen sind von Bezirk zu Bezirk sehr verschieden. Der Landesausschuss, der übrigens keine Beschlüsse fällen darf, sondern nur ein beratendes Gremium ist, soll auf den Punkt gebracht die in Flächenländern gegebene Distanz überwinden.

Die Hamburger Situation ist eine gänzlich andere. Als Verband eines Stadtstaates ist Distanz kein Problem. Unsere Richtlinien schreiben mindestens zwei Landesdelegiertenkonferenzen vor, meistens haben wir sogar drei LDKs im Jahr. Die Delegierten werden direkt in den Jusogruppen gewählt, ihre Beteiligung ist bei uns also sehr viel stärker als das in einem Flächenverband der Fall ist. Auch durch unsere vom Landesvorstand eingerichteten Arbeitskreise ist die direkte Mitwirkung aller Mitglieder gegeben, was sich in diesem Maße nur in einem Stadtstaat realisieren lässt. Im Landesvorstand der Jusos Hamburg sitzen regelhaft die sieben KreisvertreterInnen, die volles Stimmrecht besitzen und von ihren jeweiligen Kreisversammlungen nominiert werden – ihre Wahl findet auf der LDK statt. Hier haben wir also auch ein direktes Beteiligungselement der Jusokreise an der Landesebene.

Hierbei wird klar, dass ein zusätzliches Gremium, was keine Beschlüsse fällen darf, als Repräsentationsorgan ein Anachronismus ist. Im Verhältnis zu unseren direkten und regelhaften Beteiligungsstrukturen in Hamburg, die freilich nur in einem Stadtstaat so funktionieren können, ist ein Landesarbeitsausschuss in Hamburg schlicht überflüssig. Dies sieht übrigens auch die SPD so, die ebenfalls keinen Landesarbeitsausschuss im Rang eines Satzungsorgans besitzt.

Eine weitere Änderung ist die Anpassung des Quorums zur Einberufung einer LDK. Da ohnehin zwingend zwei Landesdelegiertenkonferenzen im Jahr stattfinden müssen (Einberufung durch den LV) und Hürden zur außerordentlichen Einberufung von analog zu betrachtenden Gremien, z.B. der Bundeskonferenz, ungleich höher liegen, haben wir uns darauf verständigt, dass fortan der Beschluss von drei JusoKreisvorständen zur Einberufung einer außerordentlichen Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Hamburg von Nöten sein wird.

Die Richtlinien können hier heruntergeladen werden:
Richtlinien der Jusos Hamburg (.pdf, 156 KB)

von Sebastian Jonscher | Mitglied im Juso-Landesvorstand

Bildnachweis: “Gloria van Doorn” / www.jugendfotos.de, CC-Lizenz (by)