Fachkräftemangel in der Pflege beheben – Pflegenotstand abwenden

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Bild: Stihl024 | www.pixelio.de
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Die Jusos Hamburg fordern den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitssituation im Pflegebereich zu verbessern, den Fachkräftemangel zu beheben und einen Pflegenotstand abzuwenden.

1. Ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn im Pflegesektor soll eingeführt werden. Dazu gehört auch ein gesetzlicher Mindestlohn für Auszubildende in angemessener Höhe.
2. Die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss in den Pflegesätzen berücksichtigt werden. Dazu gehört eine angemessene konkurrenzneutrale Finanzierung der Ausbildungsplätze.
3. Der Personalschlüssel in der Pflege muss dem tatsächlichen Pflegebedarf angepasst und der Einsatz von Personalbemessungssystemen verbindlich geregelt werden. Der Stellenschlüssel muss auch für ambulante Pflegedienste gelten.
4. In Hamburg soll eine Pflegekammer eingerichtet werden, die für Förderung, Regelung, Überwachung sowie Prüfung und Anerkennung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung verantwortlich ist. Alle Pflegefachkräfte erhalten durch die Pflegekammer die Möglichkeit zur Supervision.
5. Es muss eine gesetzliche Verpflichtung auf Fort- und Weiterbildung in den Pflegeberufen geben, deren Kosten durch den Arbeitgeber getragen werden. Zur Umsetzung dieser Fort- und Weiterbildungspflicht fordern wir die Einführung eines zertifizierten Fortbildungssystems.
6. Die Ausbildungsstätten in der Pflege müssen verpflichtet werden, den Auszubildenden auch den Besuch in kostenlosen öffentlichen Pflegefachschulen zu ermöglichen.
7. Die Ausbildungsgänge sollen angepasst und modularisiert werden, um Personen unabhängig vom Schulabschluss den Zugang in die Pflegeberufe zu ermöglichen. Eine Ausbildung muss in Teilzeit möglich sein, wenn familiäre Gründe dies erfordern.
8. Die Öffnung der Ausbildungsgänge der Pflegeberufe für Hauptschülerinnen und Hauptschüler muss unbefristet weitergeführt werden.
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Begründung:
Die Sicherung einer angemessenen Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine unverzichtbare Aufgabe unseres Sozialsystems. Für die Jusos Hamburg stellt dies eine der Kernaufgaben des Staates dar, der angesichts des sich verschärfenden demographischen Wandels eine hohe Priorität eingeräumt werden muss.
Im Zuge des demographischen Wandels wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen (gem. SGB XI) in Deutschland von 2,25 Millionen (2007) auf geschätzte 4,7 Millionen im Jahr 2050 erhöhen. In Hamburg waren laut der aktuellen Pflegestatistik (2007) nach Maßgabe des SGB XI 43.140 Menschen pflegebedürftig, davon 12.747 in ambulanter und 14.583 in stationärer Pflege. Hinzu kommen 15.810 Pflegebedürftige, die zuhause privat versorgt werden und Pflegegeld empfangen. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbstätigen im Pflegesektor stetig. Die Zahl der ausschließlich in der Pflege tätigen Kräfte lag 2007 bei insgesamt 8.208 (1.822 ambulant, 6.386 stationär). Bis Ende 2010 wird laut der Hamburgischen Pflegegesellschaft die Zahl der offenen Stellen im Hamburger Pflegesektor auf 450 anwachsen. Einem erhöhten Bedarf an Pflegekräften steht also ein sinkendes und zudem alterndes Potential an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgegen. Verschärft wird diese Problematik durch eine anhaltend niedrige Berufswahlentscheidung von Jugendlichen für einen Pflegeberuf und einer hohen Fluktuation bei den Beschäftigten.
Ursache dafür ist die geringe Attraktivität der Pflegeberufe durch körperliche und seelische Belastung, schlechte Entlohnung und einem zu niedrigem Stellenschlüssel. Dies gilt für die stationären Pflegeeinrichtungen wie Hospize, Alten- und Behindertenheime und in noch stärkerem Ausmaß für ambulante Pflegedienste. Ziel eines Maßnahmenpaketes zur Verhinderung eines Pflegenotstandes muss sein, die Attraktivität der Pflegeberufe zu verbessern und bestehende Hürden für die Berufswahl junger Menschen abzubauen. Mittelfristig soll so die Zahl der im Pflegebereich Beschäftigten deutlich erhöht und die Arbeitssituation der Beschäftigten verbessert werden.
Die Jusos Hamburg erkennen die Leistung in der familiären und ehrenamtlichen Pflege an und unterstützen die Forderung nach stärkeren sozialen Netzwerken. Diese können die professionelle Pflege allerdings nicht ersetzen sondern nur ergänzen und unterstützen. Der Aussage des Sozialsenators Dietrich Wersich (CDU), wonach der Pflegebereich überprofessionalisiert sei und professionelle Pflege durch ehrenamtliche Helfer ersetzt werden müsse, ist daher nicht zu folgen. Eine solche Haltung ist angesichts der aktuellen Situation im Pflegebereich unverantwortlich und trägt nicht zur Lösung des Problems bei.
Eine faire und leistungsgerechte Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Hamburger Pflegebetrieben ist ein zentraler Faktor für die Attraktivität der Pflegeberufe. Für die Pflegekräfte der wenigen großen Träger wie z.B. Diakonisches Werk, AWO oder Pflegen&Wohnen bestehen Tarifverträge. Eine examinierte Pflegekraft der Diakonie in Hamburg erhält derzeit ein Einstiegsgehalt von monatlich 2.200 € brutto (1438 € netto, Lst.Kl. 1, keine Kinder). Bei einer tariflich festgelegten Wochenarbeitszeit von 39 Std./Woche ergibt das einen Nettostundenlohn von 8,39 € für examinierte Fachkräfte. Für Auszubildende liegt die tarifliche Vergütung je nach Lehrjahr bei 729 bis 880 € brutto im Monat. Die Lohnhöhe ist ein bestimmender Faktor für die Berufswahlentscheidung. Die Erhöhung dieses Lohnsatzes erachten wir daher als unbedingt notwendig, zumal der Pflegeberuf eine hohe körperliche Belastung darstellt und mit einem hohen Maß an Verantwortung eine wichtige Aufgabe in der Gesellschaft leistet. Die tarifliche Lohnhöhe liegt allerdings in der Verantwortung der Tarifparteien. Problematisch ist, dass ein großer Teil der Pflegebetriebe ihre Beschäftigten nicht nach Tarif entlohnen. Dies betrifft in besonderem Maße die ambulanten Pflegedienste, in denen häufig Niedrigstlöhne gezahlt werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist daher eine notwendige Voraussetzung, um eine faire und leistungsgerechte Entlohnung für examinierte und nicht examinierte Pflegekräfte zu sichern und Konkurrenzvorteile durch Lohndumping zu verhindern.
Die Stellenschlüssel im Pflegebereich lassen den Angestellten derzeit häufig kaum Zeit, eine individuelle und qualitative Pflege zu gewährleisten. Diese Situation führt zu einer unverhältnismäßig hohen Belastung der Angestellten und einer Verminderung der Pflegequalität. Das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) sieht daher in §75 Abs. 3 SGB XI die Einführung von landesweiten Personalrichtwertvereinbarungen vor, die das Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte unterteilt in Pflegestufen und im Bereich der Pflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege den Anteil der ausgebildeten Fachkräfte am Pflege- und Betreuungspersonal regeln. Dazu soll ein landesweites Personalbedarfsermittlungsverfahren aufgestellt werden. Dies hat die Bürgerschaft mit dem neuen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (WBG) noch nicht im erforderlichen Maße umgesetzt. Wir fordern einen verbindlichen Personalschlüssel, der sich am tatsächlichen Bedarf der zu Pflegenden orientiert und genug Raum für individuelle Betreuung bietet. Dieser Stellenschlüssel muss auch für ambulante Pflegedienste gelten.
Die Lohnkosten stellen einen hohen Kostenanteil für die Pflegebetriebe dar. Um die Belastung der Arbeitgeber durch höhere Löhne zu reduzieren und gleichzeitig die Fachkräftequote in Pflegebetrieben zu erhöhen, muss die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Pflegesätzen berücksichtigt werden. Betriebe, die examinierte und damit kostenintensivere Pflegekräfte beschäftigen, sollen höhere Beträge aus der Pflegeversicherung erhalten. Zudem werden Ausbildungsbetriebe durch die Kosten der Ausbildung schlechter gestellt im Vergleich zu nicht ausbildenden Pflegebetrieben. Wir fordern daher, die rechtliche Grundlage für eine Ausbildungsumlage zu schaffen, durch die die Kosten der Ausbildung im Pflegebereich auf alle Betriebe verteilt werden.
Wir fordern die Einführung einer Pflegekammer in Hamburg, die verantwortlich für die Gestaltung der Ausbildungsgänge ist und die Qualität der Fort- und Weiterbildungsangebote sichert. Durch eine Pflegekammer wird eine Registrierung aller in der Pflege Arbeitenden obligatorisch und die Transparenz über die Qualifikationen wird gewährleistet. Die Pflegekammer ist eine berufsständische Interessenvertretung der Pflegeberufe und bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit einer Supervision an. Durch dieses Angebot soll den Pflegekräften eine Hilfestellung bei der Bewältigung des Pflegealltags gegeben werden. Durch die Anbindung der Supervision an die Pflegekammer wird die Unabhängigkeit von den Arbeitgebern gewährleistet.
Um die Qualität in der Versorgung der Pflegebedürftigen zu sichern, bedarf es einer permanenten Fort- und Weiterbildung der in der Pflege Tätigen. Die Pflegedienste und -einrichtungen gewährleisten die Qualitätsanforderungen in der Pflege und sind somit auch verantwortlich für die Qualifikation ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Kosten der Qualifikation sind durch den Arbeitgeber zu tragen. Hier fordern wir die Einführung eines zertifizierten Fortbildungssystems, das an das Fortbildungssystem der Ärztekammer angelehnt ist. Pflegeeinrichtungen erhalten Punkte, wenn ihre Angestellten Fortbildungsveranstaltungen und Seminare besuchen. Für jede Pflegekraft muss eine bestimmte Punktzahl im Jahr erreicht werden. Die Dokumentation erfolgt durch die Pflegekammer. Pflegeeinrichtungen und –dienste mit besonders hohem Qualifikationsniveau erhalten einen Aufschlag auf die Pflegevergütung nach §82 SGB XI. Dieser Zuschlag soll den Trägern von Pflegeeinrichtungen den Anreiz geben, in die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren. Die hohe Qualität in der Pflege belastet zwar die Pflegekassen, führt jedoch zu einer Verringerung von Pflegefehlern und somit zu einer Entlastung bei den Gesundheitskosten.
In Hamburg sind sowohl private als auch staatliche Berufsschulen vertreten. Viele Ausbildungsstätten verlangen, dass ihre Auszubildenden die privaten Berufsschulen besuchen und die Berufsschüler für die entstehenden Kosten selbst aufkommen. Bei einem monatlichen Ausbildungsgehalt von 729 bis 880 € brutto stellen Schulkosten von bis zu 200€ pro Monat eine hohe finanzielle Belastung dar. Die Folge ist, dass die Auszubildenden häufig von der Unterstützung der Eltern oder des Staates abhängig sind. Dies führt nicht selten zu einer Demotivation und senkt die Attraktivität des Ausbildungsberufes. Aus diesem Grund fordern wir, rechtlich verbindliche Regelungen zu schaffen, die die Ausbildungsbetriebe im Pflegesektor zur Übernahme der Ausbildungskosten in voller Höhe verpflichten.
Eine stärkere Modularisierung soll zudem den Ausbildungsgang den individuellen Fähigkeiten und Interessen der Auszubildenden anpassen und Raum für zusätzliche Qualifikationen (wie z. B. Wundexperten oder Palliative Care) schaffen. Modularisierung bedeutet hier die Unterteilung der Beruflichen Ausbildung in aufeinander aufbauenden Teilausbildungen. So können Schulabgänger/innen mit einem Hauptschulabschluss in den Pflegeberuf einsteigen und zunächst eine Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistent absolvieren. Daran kann eine Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in und danach der Besuch einer Fachoberschule mit dem Erwerb der Fachhochschulreife angeschlossen werden. Schulabgänger/innen mit Realschulabschluss können direkt in die Altenpflegerausbildung einsteigen. Dieser Zugang der Pflegeausbildung für Personen mit Hauptschulabschluss wurde mit der Arzneimittelgesetz-Novelle unter der Großen Koalition zunächst auf acht Jahre begrenzt. Wir fordern, diesen sinnvollen Aufbau auch nach Ablauf der Frist unbegrenzt weiterzuführen und die Förderung dieses Zugangs zu intensivieren.
Die Umsetzung dieses Forderungskataloges soll dazu beitragen, die Attraktivität und das Ansehen der Pflegeberufe zu erhöhen, den Pflegekräften ein faires Einkommen und den Verbleib in ihrem Beruf zu ermöglichen und dadurch die Qualität der Pflege zu sichern. Nur durch ein entschlossenes Vorgehen der Politik kann der Pflegenotstand abgewendet werden. Daher fordern wir den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, auf Grundlage dieser Forderungen ein Konzept zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungssituation im Pflegebereich zu erarbeiten und umzusetzen.